Nutzungsbedingungen
VoiceLine GmbH
Version 1.1.0
1. Dienstleistungen
1.1. Der Anbieter stellt die vertraglichen Leistungen, insbesondere den Zugang zur Software, im eigenen Herrschaftsbereich (von der Rechenzentrumsschnittstelle bis zum Internet) zur Verfügung. Der Leistungsumfang, die Spezifikationen, der Verwendungszweck und die Nutzungsbedingungen der vertraglichen Leistungen ergeben sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung und ergänzend aus dem Benutzerhandbuch der Software.
1.2. Darüber hinausgehende Leistungen, wie die Entwicklung kundenspezifischer Lösungen oder erforderliche Anpassungen, bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
1.3. Der Anbieter kann aktualisierte Versionen der Software zur Verfügung stellen. Der Anbieter wird den Kunden elektronisch über aktualisierte Versionen und entsprechende Nutzungshinweise informieren und diese entsprechend zur Verfügung stellen.
2. Umfang der Nutzung
2.1. Die vertraglichen Leistungen dürfen nur vom Kunden und nur zu den im Vertrag vereinbarten Zwecken genutzt werden. Der Kunde kann während der Laufzeit des Vertrages mittels Telekommunikation (über das Internet) auf die vertragsgegenständlichen Leistungen zugreifen und die mit der Software verbundenen Funktionalitäten wie vertraglich vereinbart mittels eines Browsers oder einer anderen geeigneten Anwendung (z.B. "App") nutzen. Weitere Rechte, insbesondere an der Software oder an den im Rechenzentrum bereitgestellten Infrastrukturleistungen, werden dem Kunden nicht eingeräumt. Jede darüber hinausgehende Nutzung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters.
2.2. Insbesondere ist es dem Kunden nicht gestattet, die Software über den vereinbarten Nutzungsumfang hinaus zu nutzen, Dritten zur Nutzung zu überlassen oder Dritten zugänglich zu machen. Dem Kunden ist es insbesondere nicht gestattet, die Software oder Teile davon zu vervielfältigen, zu verkaufen, vorübergehend zu übertragen, zu vermieten oder zu verleihen.
2.3. Der Anbieter ist berechtigt, angemessene technische Maßnahmen zum Schutz vor nicht vertragsgemäßer Nutzung zu ergreifen. Die vertragsgemäße Nutzung der Dienste darf hierdurch nicht mehr als unwesentlich beeinträchtigt werden.
2.4. Im Falle eines Vertragsverstoßes durch einen Nutzer, der den Nutzungsumfang überschreitet, oder einer unbefugten Nutzungsüberlassung hat der Kunde dem Anbieter auf Verlangen unverzüglich alle ihm zur Verfügung stehenden Informationen, die für die Geltendmachung von Ansprüchen erforderlich sind, mitzuteilen, insbesondere den Namen und die Anschrift des Nutzers.
2.5. Der Anbieter kann die Zugangsberechtigung des Kunden widerrufen und/oder den Vertrag kündigen, wenn der Kunde die zulässige Nutzung erheblich überschreitet oder gegen Regeln zum Schutz vor unberechtigter Nutzung verstößt. In solchen Fällen kann der Anbieter den Zugang zu den vertraglichen Leistungen unterbrechen oder sperren. Zuvor wird der Anbieter in der Regel eine angemessene Nachfrist zur Abhilfe setzen. Der Widerruf der Zugangsberechtigung allein stellt noch keine Kündigung des Vertragsverhältnisses dar. Der Entzug der Zugangsberechtigung ohne Kündigung kann nur für einen angemessenen Zeitraum, maximal 3 Monate, aufrechterhalten werden.
2.6. Der Anspruch des Anbieters auf Vergütung für die Nutzung über den vereinbarten Umfang hinaus bleibt unberührt.
2.7. Der Kunde hat einen Anspruch auf Wiederherstellung der Zugangsberechtigung und der Zugangsmöglichkeit, nachdem er nachgewiesen hat, dass die vertragswidrige Nutzung eingestellt und eine künftige vertragswidrige Nutzung verhindert worden ist.
3. Verfügbarkeit, Leistungsmängel
3.1. Die Verfügbarkeit der angebotenen Dienste wird in der Dienstbeschreibung angegeben.
3.2. Bei einer nur unerheblichen Beeinträchtigung der Tauglichkeit der Leistungen zum vertragsgemäßen Gebrauch stehen dem Kunden keine Mängelansprüche zu. Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters für Mängel, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bestehen, ist ausgeschlossen.
4. Datenschutz
4.1. Soweit der Anbieter auf personenbezogene Daten des Kunden oder aus dem Bereich des Kunden zugreifen kann, handelt er ausschließlich als Datenverarbeiter und wird diese Daten nur zum Zwecke der Vertragsdurchführung verarbeiten und nutzen. Der Anbieter wird die Weisungen des Kunden zum Umgang mit diesen Daten befolgen. Der Kunde trägt alle nachteiligen Folgen solcher Weisungen für die Vertragsdurchführung. Der Kunde vereinbart mit dem Anbieter die Einzelheiten des Umgangs mit den Daten des Kunden unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen.
4.2. Der Kunde bleibt sowohl im allgemeinen Sinne als auch datenschutzrechtlich die verantwortliche Stelle. Soweit der Kunde im Zusammenhang mit dem Vertrag personenbezogene Daten verarbeitet (einschließlich der Erhebung und Nutzung), stellt er sicher, dass er dazu nach geltendem, insbesondere Datenschutzrecht berechtigt ist und stellt den Anbieter im Falle eines Verstoßes von Ansprüchen Dritter frei.
4.3. Im Verhältnis zwischen Anbieter und Kunde: Der Kunde trägt gegenüber der betroffenen Person die Verantwortung für die Verarbeitung (einschließlich der Erhebung und Nutzung) personenbezogener Daten, es sei denn, der Anbieter ist für etwaige Ansprüche aufgrund einer ihm zurechenbaren Pflichtverletzung verantwortlich. Der Kunde prüft, bearbeitet und beantwortet Anfragen, Anträge und Ansprüche von Betroffenen selbständig. Dies gilt auch für etwaige Ansprüche einer betroffenen Person gegen den Anbieter. Der Anbieter wird den Kunden im Rahmen seiner Pflichten unterstützen.
4.4. Der Anbieter stellt sicher, dass die Daten des Kunden ausschließlich im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum gespeichert werden, sofern nichts anderes vereinbart ist.
5. Verpflichtungen des Kunden
5.1. Der Kunde muss die ihm oder den Nutzern zugewiesenen Zugangsdaten, Identifikations- und Authentifizierungsinformationen vor dem Zugriff Dritter schützen und darf sie nicht an Unbefugte weitergeben.
5.2. Der Kunde verpflichtet sich, den Anbieter von allen Ansprüchen Dritter aus Rechtsverletzungen freizustellen, die auf einer rechtswidrigen Nutzung der vertraglichen Leistungen durch ihn oder mit seiner Zustimmung beruhen. Erhält der Kunde Kenntnis von einer solchen Rechtsverletzung oder sollte er davon Kenntnis erlangen, so ist er verpflichtet, den Anbieter unverzüglich zu informieren.
5.3. Der Kunde muss die Möglichkeiten des Anbieters nutzen, um seine Daten im eigenen Verantwortungsbereich zu sichern.
6. Verletzung der vertraglichen Nutzung, Schadensersatz
Für jeden Fall der unbefugten Nutzung einer vertraglichen Leistung im Verantwortungsbereich des Kunden hat der Kunde Schadensersatz in Höhe der Vergütung zu leisten, die für die vertragsgemäße Nutzung der Leistung während der jeweiligen Mindestvertragslaufzeit zu zahlen wäre. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass er die unberechtigte Nutzung nicht zu vertreten hat oder dass ein Schaden nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt dem Anbieter vorbehalten.
7. Management von Zwischenfällen
7.1. Der Anbieter nimmt Störungsmeldungen des Kunden entgegen, ordnet sie den vereinbarten Störungskategorien (Abschnitt 7.3) zu und führt die vereinbarten Maßnahmen zur Analyse und Behebung von Störungen auf Basis dieser Klassifizierung durch.
7.2. Der Anbieter nimmt ordnungsgemäße Störungsmeldungen des Kunden während seiner üblichen Geschäftszeiten entgegen und weist ihnen eine Referenznummer zu. Auf Anfrage bestätigt der Anbieter den Eingang der Störungsmeldung durch Mitteilung der Referenznummer.
7.3. Sofern nicht anders vereinbart, ordnet der Anbieter eingehende Berichte über Zwischenfälle nach der ersten Überprüfung einer der folgenden Kategorien zu:
Schwere Störung
Die Störung beruht auf einem Fehler in den vertraglichen Leistungen, der die Nutzung der vertraglichen Leistungen, insbesondere der Software, unmöglich oder nur mit erheblichen Einschränkungen möglich macht. Der Kunde kann das Problem nicht in zumutbarer Weise umgehen und ist daher nicht in der Lage, dringende Aufgaben zu erledigen.Sonstiger Vorfall
Der Vorfall ist auf einen Fehler in den vertraglichen Leistungen zurückzuführen, der die Nutzung der vertraglichen Leistungen, insbesondere der Software, erheblich einschränkt, ohne einen schwerwiegenden Vorfall darzustellen.Sonstige Meldungen
Vorfallmeldungen, die nicht in die Kategorien a) oder b) fallen, werden als sonstige Meldungen eingestuft. Sonstige Meldungen werden vom Anbieter nur gemäß gesonderter Vereinbarungen bearbeitet.
7.4. Bei schwerwiegenden oder anderen Vorfällen ergreift der Anbieter auf der Grundlage der vom Kunden bereitgestellten Informationen unverzüglich geeignete Maßnahmen, um zunächst die Ursache des Vorfalls zu lokalisieren.
Ist der gemeldete Vorfall nach einer ersten Analyse nicht auf einen Fehler der vertraglichen Leistungen, insbesondere der zur Verfügung gestellten Software, zurückzuführen, wird der Anbieter den Kunden hierüber unverzüglich informieren.
Andernfalls muss der Anbieter weitere Maßnahmen ergreifen, um den gemeldeten Vorfall zu analysieren und zu beheben, oder - im Falle von Drittsoftware - den Vorfallsbericht zusammen mit den Analyseergebnissen an den Vertreiber oder Hersteller der Drittsoftware weiterleiten und um Abhilfe bitten.
Bestehende Umgehungsmöglichkeiten oder Korrekturen an den vertraglichen Leistungen, insbesondere der Software (z.B. Anleitungen oder Patches), wird der Anbieter dem Kunden unverzüglich zur Verfügung stellen. Der Kunde wird diese Maßnahmen unverzüglich umsetzen und bei fortbestehenden Problemen den Anbieter unverzüglich erneut informieren.
8. Vertragsdauer und Beendigung
8.1. Die vereinbarten Vertragsleistungen werden ab dem im Vertrag genannten Datum für die Dauer der vereinbarten Mindestlaufzeit erbracht. Während dieser Mindestlaufzeit ist eine vorzeitige ordentliche Kündigung durch beide Parteien ausgeschlossen.
8.2. Der Vertrag kann mit einer Frist von drei Monaten, frühestens zum Ende der Mindestlaufzeit, gekündigt werden. Wird er nicht gekündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils ein Jahr, sofern er nicht mit einer Frist von drei Monaten vor Ablauf des jeweiligen Verlängerungszeitraums gekündigt wird.
8.3. Das Recht jeder Vertragspartei, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt hiervon unberührt.
8.4. Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Siehe Abschnitt 16.4.
8.5. Der Kunde hat seine Daten vor Vertragsende selbständig zu sichern (z.B. per Download). Auf Wunsch wird der Anbieter den Kunden dabei unterstützen, siehe Ziffer 12.3. Aufgrund datenschutzrechtlicher Bestimmungen hat der Kunde nach Beendigung des Vertrages grundsätzlich keinen Zugriff mehr auf diese Daten.
9. Entschädigung, Zahlung, Leistungsschutz, Fristen
9.1. Soweit nicht anders vereinbart, wird die Vergütung nach Aufwand zu den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses allgemein gültigen Sätzen des Anbieters berechnet. Die Entgelte sind Nettobeträge zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
Der Anbieter kann monatlich abrechnen. Werden die Leistungen nach Aufwand abgerechnet, so hat der Anbieter Art und Dauer der Tätigkeiten zu dokumentieren und diese Dokumentation der Rechnung beizufügen.
9.2. Alle Rechnungen sind spätestens 14 Kalendertage nach Erhalt ohne Abzug zahlbar.
9.3. Der Kunde kann wegen Mängeln nur aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, wenn ihm berechtigte Zahlungsansprüche aus Sach- oder Rechtsmängeln zustehen. Bei anderen Mängelansprüchen darf der Kunde nur einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Betrag zurückhalten. Ziffer 4.1 gilt entsprechend. Der Kunde hat kein Zurückbehaltungsrecht, wenn sein Mängelanspruch verjährt ist. Im Übrigen ist eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
9.4. Der Anbieter behält sich das Eigentum und etwaige Nutzungsrechte an den Leistungen bis zur vollständigen Zahlung der geschuldeten Vergütung unter Berücksichtigung berechtigter mängelbedingter Einbehalte nach Ziffer 1.3 Satz 2 vor. Der Anbieter behält sich das Eigentum auch vor, bis sämtliche Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden erfüllt sind.
Der Anbieter ist berechtigt, dem Kunden für die Dauer des Zahlungsverzugs die weitere Nutzung der Dienste zu untersagen. Dieses Recht darf nur für einen angemessenen Zeitraum, in der Regel nicht länger als 6 Monate, ausgeübt werden. Ein Vertragsrücktritt ist damit nicht verbunden. § 449 Abs. 2 BGB bleibt unberührt.
In der Zurücknahme der Leistung durch den Kunden oder seiner Abnehmer liegt kein Rücktritt des Anbieters, es sei denn, er hätte dies ausdrücklich erklärt. Gleiches gilt bei Pfändung von Vorbehaltsware oder Rechten durch den Anbieter.
Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren oder Rechte dürfen nicht verpfändet oder sicherheitshalber übereignet werden. Die Weiterveräußerung ist nur Wiederverkäufern im gewöhnlichen Geschäftsgang und nur dann gestattet, wenn der Anbieter eine wirksame Abtretung der Forderungen des Kunden gegen seine Abnehmer aus der Weiterveräußerung erhält und der Kunde das Eigentum entgeltlich überträgt. Mit Abschluss dieses Vertrages tritt der Kunde solche künftigen Forderungen an den Anbieter ab, der die Abtretung hiermit annimmt.
Soweit der Wert der Sicherungsrechte des Anbieters die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt, wird der Anbieter auf Verlangen des Kunden einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben.
9.5. Der Kunde ist verpflichtet, bei rechtmäßiger Übertragung von Rechten an Leistungen oder Lieferungen den Empfängern die gleichen vertraglichen Nutzungsbeschränkungen aufzuerlegen.
9.6. Zahlt der Kunde eine fällige Zahlung ganz oder teilweise nicht innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist, kann der Anbieter die vereinbarten Zahlungsbedingungen für alle offenen Forderungen widerrufen. Der Anbieter kann außerdem vor der Erbringung weiterer Leistungen eine Vorauszahlung oder eine Erfüllungsgarantie eines in der EU zugelassenen Kreditinstituts oder Versicherers verlangen. Die Vorauszahlung muss den Abrechnungszeitraum bzw. bei einmaligen Leistungen das volle Entgelt abdecken.
9.7. Im Falle der finanziellen Unfähigkeit des Kunden, seine Verpflichtungen gegenüber dem Anbieter zu erfüllen, kann der Anbieter bestehende Austauschverträge oder laufende Dienstleistungsverträge - auch im Falle eines Insolvenzantrages - sofort kündigen. § 321 BGB und § 112 InsO bleiben unberührt. Der Kunde hat den Anbieter frühzeitig schriftlich über eine drohende Insolvenz zu informieren.
9.8. Feste Leistungstermine müssen ausdrücklich und in dokumentierter Form vereinbart werden. Vereinbarte Termine stehen unter dem Vorbehalt des rechtzeitigen und ordnungsgemäßen Eingangs notwendiger Lieferungen oder Leistungen von Unterauftragnehmern des Auftragnehmers.
10. Zusammenarbeit, Kundenpflichten, Vertraulichkeit
10.1. Der Kunde und der Anbieter benennen jeweils eine verantwortliche Kontaktperson. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die gesamte Kommunikation über diese Ansprechpartner. Die Ansprechpartner treffen unverzüglich alle für die Vertragsdurchführung notwendigen Entscheidungen. Diese Entscheidungen sind verbindlich zu dokumentieren.
10.2. Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter bei Bedarf zu unterstützen und in seiner Betriebssphäre alle für eine ordnungsgemäße Leistungserbringung erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen. Dazu gehört auch, dass er wesentliche Informationen zur Verfügung stellt und, soweit möglich, einen Fernzugriff auf das System des Kunden gewährt. Ist der Fernzugriff aus Sicherheits- oder sonstigen Gründen nicht möglich, verlängern sich betroffene Fristen angemessen; für die weiteren Folgen werden sich die Parteien über geeignete Anpassungen verständigen. Der Kunde stellt sicher, dass qualifiziertes Personal zur Unterstützung des Anbieters zur Verfügung steht.
Sieht der Vertrag vor, dass die Dienstleistungen in den Räumlichkeiten des Kunden erbracht werden, so stellt der Kunde auf Verlangen des Dienstleisters kostenlos einen angemessenen Arbeitsraum und Werkzeug zur Verfügung.
10.3. Soweit nicht anders vereinbart, ist der Kunde für angemessene Datensicherungs- und Disaster-Recovery-Maßnahmen für Daten und Komponenten (z.B. Hardware, Software) entsprechend ihrer Art und Bedeutung verantwortlich.
10.4. Der Kunde hat Mängel unverzüglich in nachvollziehbarer und detaillierter Form zu melden, einschließlich aller Informationen, die zur Identifizierung und Analyse des Mangels nützlich sind. Dazu gehören die Schritte, die zu dem Mangel geführt haben, die Erscheinungsform und die Auswirkungen. Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind die Formulare und Verfahren des Anbieters zu verwenden.
10.5. Der Kunde wird den Anbieter im Rahmen des Zumutbaren bei der Prüfung und Geltendmachung von Ansprüchen gegen andere an der Leistungserbringung Beteiligte unterstützen. Dies gilt insbesondere für eventuelle Regressansprüche des Anbieters gegenüber Subunternehmern.
10.6. Die Parteien verpflichten sich, über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse und sonstige als vertraulich bezeichnete Informationen, die bei der Durchführung dieses Vertrages bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Die Offenlegung gegenüber Unbefugten, die nicht am Abschluss, der Durchführung oder der Beendigung des Vertrages beteiligt sind, ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der anderen Partei zulässig. Soweit nichts anderes vereinbart ist, besteht diese Verpflichtung fünf Jahre nach Bekanntwerden der Informationen, bei Dauerschuldverhältnissen mindestens bis zur Beendigung des Vertrages.
Die Parteien werden diese Verpflichtungen auch ihren Mitarbeitern und etwaigen Dritten auferlegen.
10.7. Die Parteien erkennen an, dass die elektronische und unverschlüsselte Kommunikation (z.B. per E-Mail) Sicherheitsrisiken birgt. Sie werden keine Ansprüche wegen fehlender Verschlüsselung geltend machen, es sei denn, die Verschlüsselung wurde ausdrücklich vereinbart.
11. Störungen bei der Erbringung von Dienstleistungen
11.1. Wird die rechtzeitige Erbringung der Leistung durch eine nicht vom Anbieter zu vertretende Ursache, einschließlich Streik oder Aussperrung, beeinträchtigt ("Störung"), verschieben sich die Termine um die Dauer der Störung, gegebenenfalls einschließlich einer angemessenen Wiederanlauffrist. Jede Partei wird die andere Partei unverzüglich über die Störung und deren voraussichtliche Dauer informieren.
11.2. Erhöht sich durch die Störung der Arbeitsaufwand, kann der Anbieter eine Entschädigung für den Mehraufwand verlangen, es sei denn, der Kunde hat die Störung nicht zu vertreten und sie liegt außerhalb seines Verantwortungsbereiches.
11.3. Ist der Kunde zum Rücktritt vom Vertrag und/oder zur Geltendmachung von Schadensersatz wegen Schlechtleistung des Anbieters berechtigt - oder macht er dies geltend -, kann der Anbieter innerhalb einer angemessenen Frist eine schriftliche Erklärung darüber verlangen, ob der Kunde diese Rechte geltend machen oder die Leistung fortsetzen will.
Im Falle des Rücktritts hat der Kunde dem Anbieter den Wert der bereits gezogenen Nutzungen zu ersetzen; dies gilt auch für die Verschlechterung gegenüber dem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
Gerät der Anbieter mit der Leistungserbringung in Verzug, ist der Schadens- und Aufwendungsersatz des Kunden für jede volle Woche der Verspätung auf 0,5 % des Preises für den verspäteten Teil der Leistung begrenzt. Die Gesamthaftung ist auf 5% der Gesamtvergütung für die betroffenen Leistungen bzw. bei Dauerschuldverhältnissen auf die Jahresvergütung für die betroffenen Leistungen begrenzt. Eine bei Vertragsabschluss vereinbarte höhere oder niedrigere Vertragsstrafe gilt vorrangig. Dies gilt nicht im Falle grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlichen Verhaltens des Anbieters.
11.4. Vom Vertrag kann der Kunde bei Verzögerung der Leistung nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zurücktreten, wenn die Verzögerung vom Anbieter zu vertreten ist.
Verlangt der Kunde Schadens- oder Aufwendungsersatz wegen Verzuges, so sind diese Ansprüche auf 1 % des Preises für jede volle Woche des Verzuges, höchstens jedoch auf 10 % des Preises für den verspäteten Teil der Leistung, bei Dauerschuldverhältnissen auf die Jahresvergütung für die betroffenen Leistungen begrenzt. Ein eventuell vereinbarter höherer Prozentsatz gilt vorrangig.
12. Sachmängel und Aufwendungsersatz
12.1. Der Anbieter gewährleistet, dass die Leistungen der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit entsprechen. Bei geringfügigen Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit bestehen keine Sachmängelansprüche.
Keine Ansprüche bestehen bei übermäßiger oder unsachgemäßer Beanspruchung, normaler Abnutzung, Ausfall von Komponenten der Systemumgebung, nicht reproduzierbaren oder sonst nicht nachgewiesenen Softwarefehlern sowie bei Schäden, die durch außergewöhnliche äußere Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Dies gilt auch für nachträgliche Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten durch den Kunden oder Dritte, soweit sie nicht die Fehleranalyse oder -beseitigung behindern.
Für Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche gilt § 6 entsprechend.
12.2. Die Verjährungsfrist für Sachmängelansprüche beträgt ein Jahr ab Beginn der gesetzlichen Verjährungsfrist. Die gesetzlichen Fristen des § 478 BGB und längere Fristen des § 438 Abs. 1 Nr. 2 oder des § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB sowie in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, des arglistigen Verschweigens, der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
Die Bearbeitung einer Mängelanzeige durch den Anbieter hemmt die Verjährung nur, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für die Hemmung vorliegen. Eine neue Verjährungsfrist beginnt durch eine solche Bearbeitung nicht.
Eine Nacherfüllung (Ersatzlieferung oder Nachbesserung) wirkt sich nur auf die Verjährungsfrist des zu beseitigenden Mangels aus.
12.3. Der Anbieter kann die Erstattung von Kosten beantragen, wenn:
a) er aufgrund einer Mängelanzeige handelt, ohne dass ein Mangel vorliegt, es sei denn, der Kunde konnte dies vernünftigerweise nicht wissen, oder
b) ein gemeldeter Mangel nicht reproduzierbar ist oder vom Kunden nicht nachgewiesen werden kann, oder
c) der Mehraufwand aus der Nichterfüllung der Pflichten des Kunden resultiert (siehe Ziffern 2.2, 2.3, 2.4 und 5.2).
13. Rechtsmängel
13.1. Der Anbieter haftet für die Verletzung von Rechten Dritter nur bei vertragsgemäßer Nutzung des Dienstes und in der vorgegebenen Umgebung.
Die Haftung gilt nur innerhalb der EU, des EWR und an dem Ort, an dem die Leistung vertragsgemäß genutzt wird. Ziffer 4.1 Satz 1 gilt entsprechend.
13.2. Wird der Kunde von einem Dritten wegen einer Rechtsverletzung durch eine Leistung des Anbieters in Anspruch genommen, so hat der Kunde den Anbieter unverzüglich zu informieren. Der Anbieter und ggf. seine Lieferanten sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Ansprüche auf eigene Kosten abzuwehren.
Der Kunde darf keine Ansprüche anerkennen, ohne dem Anbieter zuvor eine angemessene Gelegenheit zur Abwehr dieser Ansprüche zu geben.
13.3. Verletzt der Dienst eines Anbieters die Rechte Dritter, so hat der Anbieter nach eigenem Ermessen und auf eigene Kosten:
a) dem Kunden das Recht zu sichern, die Dienstleistung zu nutzen, oder
b) den Dienst zu ändern, um den Verstoß zu beseitigen, oder
c) den Dienst zurückziehen und das vom Kunden gezahlte Entgelt (abzüglich einer angemessenen Nutzungsentschädigung) erstatten, wenn keine andere Abhilfe möglich ist.
Die Interessen des Kunden werden gebührend berücksichtigt.
13.4. Ansprüche wegen Rechtsmängeln richten sich nach Ziffer 4.2. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche richten sich nach Ziffer 6, Ansprüche auf zusätzlichen Anbieteraufwand nach Ziffer 4.3.
14. Allgemeine Haftung des Anbieters
14.1. Der Anbieter haftet immer gegenüber dem Kunden:
a) für Schäden, die von ihm, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden,
b) nach dem Produkthaftungsgesetz, und
c) für Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die durch den Anbieter, seine gesetzlichen Vertreter oder Beauftragten verursacht wurden.
14.2. Der Anbieter haftet nicht für leichte Fahrlässigkeit, es sei denn, es wurde eine wesentliche Vertragspflicht verletzt, die für die Erfüllung des Vertrages wesentlich ist und auf die der Kunde regelmäßig vertraut.
In diesen Fällen ist die Haftung auf den typischen und vorhersehbaren Schaden, einschließlich entgangenen Gewinns oder entgangener Einsparungen, begrenzt. Die Haftung für sonstige mittelbare Schäden ist ausgeschlossen.
Im Einzelfall ist die Haftung auf den Auftragswert bzw. bei laufenden Leistungen auf die Jahresvergütung begrenzt. Für Verjährungsfristen gilt Ziffer 4.2. Eine weitergehende Haftung können die Parteien bei Vertragsschluss schriftlich vereinbaren, in der Regel gegen ein zusätzliches Entgelt. Eine individuell vereinbarte Begrenzung geht vor. Ziffer 6.1 bleibt hiervon unberührt.
Ergänzend und vorrangig ist die Haftung des Anbieters für leichte Fahrlässigkeit nach diesem Vertrag auf den vereinbarten Prozentsatz des vertraglichen Entgelts beschränkt. Ziffer 6.1 b) bleibt hiervon unberührt.
14.3. Für Schäden, die sich aus einer Garantie ergeben, haftet der Anbieter nur, wenn dies in der Garantie ausdrücklich angegeben ist. Im Falle leichter Fahrlässigkeit unterliegt diese Haftung den in Abschnitt 6.2 genannten Grenzen.
14.4. Müssen Daten oder Komponenten (z.B. Hardware oder Software) wiederhergestellt werden, so haftet der Anbieter für den dafür erforderlichen Aufwand nur, wenn der Kunde angemessene Sicherungs- und Vorkehrungsmaßnahmen getroffen hat. Für leichte Fahrlässigkeit gilt diese Haftung nur, wenn der Kunde vor dem Schadensereignis entsprechende Sicherungen und Vorkehrungen getroffen hat. Dies gilt nicht, wenn die Sicherung in der Verantwortung des Anbieters lag.
14.5. Für Aufwendungsersatzansprüche oder sonstige Verbindlichkeiten des Kunden gelten die Ziffern 6.1 bis 6.4 entsprechend. Die Ziffern 3.3 und 3.4 bleiben hiervon unberührt.
15. Datenschutz
Der Kunde schließt mit dem Anbieter die für den Umgang mit personenbezogenen Daten erforderlichen Datenschutzvereinbarungen ab.
16. Sonstiges
16.1. Der Kunde hat die geltenden Ein- und Ausfuhrbestimmungen, insbesondere der USA, selbständig einzuhalten. Im Falle einer grenzüberschreitenden Lieferung oder Leistung trägt der Kunde Zölle, Gebühren und sonstige Abgaben. Der Kunde hat alle rechtlichen und behördlichen Verfahren im Zusammenhang mit der grenzüberschreitenden Lieferung oder Leistung zu erledigen, soweit nichts anderes vereinbart ist.
16.2. Es gilt deutsches Recht. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen.
16.3. Der Anbieter erbringt seine Leistungen auf der Grundlage seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). AGB des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn der Anbieter nicht ausdrücklich widerspricht.
Die Annahme der Leistungen durch den Kunden setzt die Annahme der AGB des Anbieters und die Ablehnung der AGB des Kunden voraus.
Andere Bedingungen gelten nur, wenn sie vom Anbieter schriftlich anerkannt wurden; in diesem Fall gelten auch die AGB des Anbieters.
16.4. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Soweit Schriftform erforderlich ist (z.B. für Kündigung, Rücktritt), genügt die Textform nicht.
16.5. Gerichtsstand für Geschäftskunden, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist der Sitz des Anbieters. Der Anbieter kann den Kunden auch am Sitz des Kunden verklagen.